{"type":"video","version":"1.0","provider_name":"funk","provider_url":"https://www.funk.net","title":"Gut zu wissen! Mehr Jura-Content gibt es bei unserem Format @die_juristen hier auf Instagram und auf TikTok. - Quellen: Q1: § 106 der Gewerbeordnung enthält eine Regel zum sogenannten Weisungsrecht / Direktionsrecht des Arbeitgebers. Dadurch kann er Mitarbeitenden auch Anweisungen zu ihrem Auftreten oder Aussehen zu geben. Q2: Das Direktionsrecht (Q1) giltcabercht. nicht unbeschränkt. Du hast nämlich auch das Recht, auf deinen Körper (fast alles) tätowieren zu lassen, was du willst. Das ist sogar ein Grundrecht. Und gerade, wenn es um Tattoos geht, die auf Arbeit nie sichtbar sind, gehen dieauf Arbeit nie sichtbar sind, gehen die deinen Arbeitgeber erstmal gar nichts an (kleine „Ausnahme“ im Lehrer-Fall Quelle 5). Q3: Urteil 1 zum „Aloha“-Tattoo: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.05.2020, Aktenzeichen 2 C 13.19 Q4: Entscheidung 2 zum „Löwen“ Tattoo: Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 12.05.2020, Aktenzeichen 6 B212/20 Q5: Entscheidung 3 zum r3chtsradikal3n Tattoo: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.05.2021, Aktenzeichen 8 Sa 1655/20.","author_name":"funk","author_url":"https://www.funk.net/formate/funkkanaele-12357/instagram/funk-32491/beitrag/2086321","thumbnail_url":"https://api.funk.net/www/images/instagram/reel/18065693342154429","html":"<iframe src=\"https://www.funk.net/formate/funkkanaele-12357/instagram/funk-32491/beitrag/2086321/embed\" width=\"405\" height=\"720\" allowfullscreen frameborder=\"0\" scrolling=\"no\"></iframe>","width":405,"height":720}