{"type":"video","version":"1.0","provider_name":"funk","provider_url":"https://www.funk.net","title":"Hätte nicht gedacht, dass diese Kleinigkeiten so wichtig sind… Clemens von @die_juristen erklärt, worauf es für die Verweigerung bei der Bundeswehr ankommt, aber: Je nach Situation ist es vielleicht nicht sooo sinnvoll, das jetzt zu machen. Es gibt aktuell nämlich keinen Pflichtwehrdienst. Du musst also sowieso nicht zur Bundeswehr. Es gibt nur eine Pflicht für manche, den Fragebogen auszufüllen und eventuell zur Musterung zu gehen. Dagegen bringt die Verweigerung aber nichts (vgl. § 2 Abs. 6 KDVG). Trotzdem kannst du die Verweigerung auch jetzt „vorsorglich“ machen. Mehr Jura gibt es bei @die_juristen hier auf Instagram, bei YouTube und auf TikTok. #bundeswehr #wehrdienst #diejuristen Q1: Eigene Berechnung, Daten der Pressestelle des BAFzA: Von Januar bis November 2025 wurden 2.575 Anträge rechtskräftig anerkannt und 866 Anträge rechtskräftig abgelehnt. Laut BAFzA erfolgen die meisten Ablehnungen wegen Unzulässigkeit und nicht wegen Unbegründetheit. Q2: § 2 Abs. 4 KDVG Q3: Sprecherin BAFzA; Rat und Hilfe § 2 Abs. 2 KDVG. Karte Q4: § 2 Abs. 2 KDVG, § 126 Abs. 1 BGB. Alternativ kann der Antrag vor Ort im Kreiswehrersatzamt diktiert werden. Q5: § 2 Abs. 2 KDVG Q6: Nach Auskunft der „Deutschen Friedensgesellschaft“ sollte die Begründung „schon etwa eine bis anderthalb DIN A4 Seiten also vielleicht so 4000 bis 7000 Zeichen umfassen. Sie muss individuell verfasst sein, Textbausteine werden erkannt.“. Q7: Grundlage: Art. 4 Abs. 3 GG, vgl. BeckOK GG/Germann, Art. 4 Rn. 108. Die ernste Ablehnung von Kriegsdienst mit der Waffe muss „für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich“ erfahren werden, so dass man „gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln könnte“, BVerfG, Beschl. v. 20.12.1960, 1 BvL 21/60. Q8: Nicht geschützt ist „die „situationsbedingte“ Kriegsdienstverweigerung, bei der die Teilnahme “an einem bestimmten Krieg, an Kriegen bestimmter Art, unter bestimmten Bedingungen oder mit bestimmten Waffen verweigert wird.“, BVerfG, Beschl. v. 20.12.1960, 1 BvL 21/60.","author_name":"funk","author_url":"https://www.funk.net/formate/funkkanaele-12357/instagram/funk-32491/beitrag/2130975","thumbnail_url":"https://api.funk.net/www/images/instagram/reel/18031214435577441","html":"<iframe src=\"https://www.funk.net/formate/funkkanaele-12357/instagram/funk-32491/beitrag/2130975/embed\" width=\"405\" height=\"720\" allowfullscreen frameborder=\"0\" scrolling=\"no\"></iframe>","width":405,"height":720}