Wann darf ich funk-Content nutzen?
Wenn Du Ausschnitte aus unseren Videos nutzen willst und dafür keine Nutzungsgenehmigung hast, solltest Du Dich mit den in Deutschland geltenden Regelungen des Zitatrechts (§ 51 UrhG) vertraut machen. Danach sind Zitate nur in dem Umfang zulässig, der für eine inhaltliche Auseinandersetzung unbedingt notwendig ist. In der Regel ist daher allenfalls die Verwendung kurzer Ausschnitte erlaubt. Zwar führt auch eine etwas weitergehende Nutzung bei uns nicht zwangsläufig zur Sperrung. Wenn Du Ausschnitte aus unseren Videos aber einfach kopierst oder zur Illustrierung Deiner eigenen Inhalte nutzt, liegt in der Regel eine Urheberrechtsverletzung vor und es kann zu einer Sperrung kommen. Achte außerdem darauf, dass Du bei allen Zitaten immer eine vollständige Quellenangabe einfügst.
Wenn du unsere Videos für den Schulunterricht oder sonstige Lehrveranstaltungen nutzen willst, prüfe bitte zunächst die Möglichkeiten einer Verlinkung oder des Embeddings (siehe nächster Absatz). Eine Nutzung zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen ist zu nicht kommerziellen Zwecken nach den Regelungen des § 60a UrhG möglich.
Nutzungsanfragen zu unseren Videos versuchen wir zeitnah zu beantworten. Wenn eine Lizenzierung möglich ist, erfolgt die Abwicklung über die kommerziellen Tochtergesellschaften von ARD & ZDF. Nach § 40 MStV sind marktkonforme Bedingungen zu vereinbaren.