Warum nutzt funk Drittplattformen für Inhalte?
Der Auftrag von funk ist im Rundfunkstaatsvertrag ganz klar formuliert: funk soll 14- bis 29-Jährige mit öffentlich-rechtlichen Inhalten im Internet erreichen. Auch der Verbreitungsweg über Drittplattformen wird dort ermöglicht (§ 33 Abs. 5 S. 2 MStV). Gleichzeitig verlangt der gesetzliche Auftrag, die Werbefreiheit unseres Angebots auch bei der Verbreitung über Drittplattformen sicherzustellen. Daher werden funk-Videos nicht monetarisiert, d.h. es laufen keine Werbeschaltungen vor, nach oder während unserer Videos. Auch Produktplatzierungen finden nicht statt. Dementsprechend werden durch unsere Inhalte unmittelbar auch keine Einnahmen für die Plattformen generiert.
Drittplattformen stellen den wichtigsten Berührungspunkt von funk mit seinen Nutzer:innen dar. Da wir niemanden auf Drittplattformen oder soziale Medien drängen möchten, sind die Videos unserer Formate aber auch unabhängig von Drittplattformen in einem eigenen Player auf der WebApp von funk verfügbar.