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31. August 2021

Sex statt Miete: Wer sind die dreisten Vermieter? | STRG_F

Das Wohnungsangebot klang verlockend. Doch dann schickte der Vermieter diese Nachricht: Er sei Arzt aus Blankenese und verdiene gut. „Was kannst du mir anstelle der 500 Euro anbieten? Das Geld könntest du sparen…“ - Sex statt Miete?! Reporter Sulaiman kann es kaum glauben, als eine Freundin ihm diesen Chatverlauf zeigt. Ein Vermieter, der sexuelle Gegenleistungen verlangt? War das jetzt ein krasser Einzelfall? Sulaiman recherchiert und schnell wird klar: Viele junge Frauen erleben solche Situationen auf der Wohnungssuche: zweideutige Sprüche, unverhohlene Angebote, Grabschereien. Sulai bekommt Unterstützung von Reporterin Isabel. Die macht den Selbstversuch. Was erlebt sie und werden Sulai und Isa es schaffen, mit den dreisten Vermietern ins Gespräch zu kommen? Was du bei der Wohnungssuche beachten solltest: In vielen Großstädten ist der Wohnungsmarkt ziemlich angespannt und die Zimmersuche entsprechend kein Spaß. Aber ey, deshalb müsst ihr euch noch lange keine Belästigungen gefallen lassen. 1. Wenn du auf Online-Plattformen nach einer Wohnung oder einem WG-Zimmer suchst, gehe sparsam mit deinen Daten um. Überlege dir, ob dein Gesuch ein Foto braucht oder ob du darauf verzichten kannst. 2. Solltest du unangemessene Nachrichten bekommen, gehe nicht darauf ein. Ignoriere sie am besten. Auch deine Empörung kann deinem Gegenüber Befriedigung bereiten. 3. Blockiere den Absender oder die Absenderin der Nachricht. 4. Melde den Vorfall dem Seitenbetreiber. Alle von uns angefragten Plattformen sagen, dass sie solchen Meldungen nachgehen, sich die Accounts angucken und diese im Zweifelsfall sperren. 5. Gehe nicht auf Aufforderungen ein, die suggerieren, dass du für Nacktbilder etc. einen Besichtigungstermin bekommst. Schon anzügliche Komplimente können den Straftatbestand einer Beleidigung erfüllen. 6. Gehe nicht alleine zu Wohnungsbesichtigungen. Nimm eine:n Freund:in mit. 7. Im Fall der Fälle: Erstatte Strafanzeige auf einer Polizeidienststelle oder über die Internetwache: https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/Onlinewachen/onlinewachen_node.html Dafür solltest du Chatverläufe, Nachrichten usw. möglichst dokumentiert haben. Ist der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt, kann dies eine Geldstrafe oder Haftstrafe von bis zu einem Jahr zur Konsequenz haben. Im Fall von sexueller Nötigung droht sogar eine Strafe bis zu fünf Jahren.

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Reportagen eines jungen Reporter-Teams: eintauchend und aufdeckend. Nah und journalistisch. Ehrlich und empathisch.

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31. August 2021

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Das Wohnungsangebot klang verlockend. Doch dann schickte der Vermieter diese Nachricht: Er sei Arzt aus Blankenese und verdiene gut. „Was kannst du mir anstelle der 500 Euro anbieten? Das Geld könntest du sparen…“ - Sex statt Miete?! Reporter Sulaiman kann es kaum glauben, als eine Freundin ihm diesen Chatverlauf zeigt. Ein Vermieter, der sexuelle Gegenleistungen verlangt? War das jetzt ein krasser Einzelfall? Sulaiman recherchiert und schnell wird klar: Viele junge Frauen erleben solche Situationen auf der Wohnungssuche: zweideutige Sprüche, unverhohlene Angebote, Grabschereien. Sulai bekommt Unterstützung von Reporterin Isabel. Die macht den Selbstversuch. Was erlebt sie und werden Sulai und Isa es schaffen, mit den dreisten Vermietern ins Gespräch zu kommen? Was du bei der Wohnungssuche beachten solltest: In vielen Großstädten ist der Wohnungsmarkt ziemlich angespannt und die Zimmersuche entsprechend kein Spaß. Aber ey, deshalb müsst ihr euch noch lange keine Belästigungen gefallen lassen. 1. Wenn du auf Online-Plattformen nach einer Wohnung oder einem WG-Zimmer suchst, gehe sparsam mit deinen Daten um. Überlege dir, ob dein Gesuch ein Foto braucht oder ob du darauf verzichten kannst. 2. Solltest du unangemessene Nachrichten bekommen, gehe nicht darauf ein. Ignoriere sie am besten. Auch deine Empörung kann deinem Gegenüber Befriedigung bereiten. 3. Blockiere den Absender oder die Absenderin der Nachricht. 4. Melde den Vorfall dem Seitenbetreiber. Alle von uns angefragten Plattformen sagen, dass sie solchen Meldungen nachgehen, sich die Accounts angucken und diese im Zweifelsfall sperren. 5. Gehe nicht auf Aufforderungen ein, die suggerieren, dass du für Nacktbilder etc. einen Besichtigungstermin bekommst. Schon anzügliche Komplimente können den Straftatbestand einer Beleidigung erfüllen. 6. Gehe nicht alleine zu Wohnungsbesichtigungen. Nimm eine:n Freund:in mit. 7. Im Fall der Fälle: Erstatte Strafanzeige auf einer Polizeidienststelle oder über die Internetwache: https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/Onlinewachen/onlinewachen_node.html Dafür solltest du Chatverläufe, Nachrichten usw. möglichst dokumentiert haben. Ist der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt, kann dies eine Geldstrafe oder Haftstrafe von bis zu einem Jahr zur Konsequenz haben. Im Fall von sexueller Nötigung droht sogar eine Strafe bis zu fünf Jahren.

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