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8. Mai 2017

Arm per Gesetz - Felix trifft den Rollstuhlfahrer Constantin (5)

Felix trifft in der fünften Folge auf Constantin Grosch. Er ist 24 Jahre alt, studiert Wirtschafts- und Rechtswissenschaften in Bielefeld und kann nur noch seinen Kopf, seine Unterarme, Handgelenke und die Finger bewegen. Er sitzt seit seinem 11. Lebensjahr im Rollstuhl, ist zu 100% behindert. Als er drei Jahre alt war, wurde bei ihm Muskeldystophie diagnostiziert. Eine genetische Erbkrankheit, bei der sich die Muskelkraft immer mehr abbaut. Constantin benötigt eine Begleitmannschaft aus mehreren Pflegern. Jeden Tag. Von morgens bis abends. Ob Constantin 70 Jahre alt wird oder mit Ende 20 an Herzversagen stirbt weiß keiner. Aber darüber möchte Constantin nicht nachdenken. Und Mitleid will er auch keines. Er will so selbstständig leben, wie es nur geht. Doch das ist in Deutschland schwer, denn Menschen wie Constantin fallen in eine Gesetzeslücke: die Begleitpersonalkosten werden vom Staat nur übernommen, wenn die zu betreuende Person auf dem Level eines Hartz-IV Empfängers lebt. Jemand, der ein geregeltes Einkommen hat, so wie Constantin es in Zukunft auch plant, muss die Kosten selbst tragen. Sind diese Sozialgesetze fair?

follow me.reports

Bei dem interaktiven Reportageformat follow me.reports nehmen dich Hannah, Aminata, Jakob, Robin und Pablo mit in spannende Lebenswelten junger Menschen.

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8. Mai 2017

Arm per Gesetz - Felix trifft den Rollstuhlfahrer Constantin (5)

Felix trifft in der fünften Folge auf Constantin Grosch. Er ist 24 Jahre alt, studiert Wirtschafts- und Rechtswissenschaften in Bielefeld und kann nur noch seinen Kopf, seine Unterarme, Handgelenke und die Finger bewegen. Er sitzt seit seinem 11. Lebensjahr im Rollstuhl, ist zu 100% behindert. Als er drei Jahre alt war, wurde bei ihm Muskeldystophie diagnostiziert. Eine genetische Erbkrankheit, bei der sich die Muskelkraft immer mehr abbaut. Constantin benötigt eine Begleitmannschaft aus mehreren Pflegern. Jeden Tag. Von morgens bis abends. Ob Constantin 70 Jahre alt wird oder mit Ende 20 an Herzversagen stirbt weiß keiner. Aber darüber möchte Constantin nicht nachdenken. Und Mitleid will er auch keines. Er will so selbstständig leben, wie es nur geht. Doch das ist in Deutschland schwer, denn Menschen wie Constantin fallen in eine Gesetzeslücke: die Begleitpersonalkosten werden vom Staat nur übernommen, wenn die zu betreuende Person auf dem Level eines Hartz-IV Empfängers lebt. Jemand, der ein geregeltes Einkommen hat, so wie Constantin es in Zukunft auch plant, muss die Kosten selbst tragen. Sind diese Sozialgesetze fair?

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