Ist einbetten/embedding von funk-Videos erlaubt?
Ein Embedding von funk-Videos auf anderen Webseiten, d.h. das Einbinden des Video-Players mit unserem nativen Video auf deiner Seite, ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass das genutzte Video als funk-Video identifizierbar bleibt, nicht verändert oder gekürzt wird und die Darstellung werbefrei ist.
Eingebettete funk-Videos dürfen nicht durch Werbung unterbrochen werden. Auch die Verwendung sonstiger online-typischer Werbeformen, z.B. Pre-Roll- oder Post-Roll-Darstellungen, Splitscreens oder Bannerwerbung sind im Umfeld unserer Videos unzulässig.
Eine Einbettung von funk-Videos in einem Kontext, der gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt, insbesondere in ehrverletzendem, gewaltverherrlichendem, rassistischem, verleumderischem, pornographischem oder sonst wie jugendgefährdendem Kontext, ist ebenfalls unzulässig.
Soweit Dritte Ansprüche aufgrund des „Embedding“ geltend machen, haftet funk nicht.