„Die Bundespolizei erhebt keine statistischen Daten zu sogenannten „Trainsurfern“.
Seit dem 1. Januar 2024 werden in der PES, im Zusammenhang mit Straftaten und Bahnereignissen, statistische Daten zu Vorfällen mit sogenannten „unsachgemäßen Zugmitfahrten“ von Personen erfasst. Für frühere Jahre stehen daher keine statistischen Daten im Sinne der Anfrage zur Verfügung.
Unter „unsachgemäße Zugmitfahrten“ fällt unter anderem auch das Phänomen des „Trainsurfens“. In die Statistik fließen mithin auch weniger gefährliche „unbefugte Führerstandsmitfahrten“ oder das „Mitfahren innerhalb Waggons von Güterzügen“ ein.“
(Bundespolizeipräsidium / LS 2 - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / per mail/ Potsdam, 24. April 2026)
„Erfasst werden Unfälle und Unglücke seit wenigen Jahren in Hamburg. Die Zahlen deuten auf eine Vervierfachung hin.“
Siehe dazu: