Quellen: Der größte FAIL der Ampel?
Antwort des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
Ex-Referatsleiterin Franziska Vollmer arbeitete im Familienministerium federführend an der Kindergrundsicherung. Sie sagt im Tagesspiegel: „Die Kindergrundsicherung ist die falsche Idee. Ganz einfach, am besten automatisch, und zugleich zielgenau, eine solche Leistung kann es nicht geben“ und „wer Familien mehr Geld geben will, kann das innerhalb des bestehenden Systems tun. Und wer die Verwaltung vereinfachen will, erreicht mit der Kindergrundsicherung trotz allerbester Absichten de facto leider das Gegenteil.“ (https://www.tagesspiegel.de/politik/ex-referatsleiterin-im-familienministerium-die-kindergrundsicherung-ist-die-falsche-idee-11480954.html)
Bitte beziehen Sie zu diesen Aussagen Stellung. Wird mit der Kindergrundsicherung wirklich Bürokratie verbaut? Hat sich das Familienministerium geirrt?
Antwort: Der Gesetzentwurf zur Einführung der Kindergrundsicherung befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. In diesem Rahmen werden auch Fragen zum Verwaltungsaufwand für die Kindergrundsicherung beraten. Dass es bei einer so großen Sozialreform Kritik gibt ist zu erwarten.
Mit der Kindergrundsicherung soll es gerade weniger Bürokratie geben. Insbesondere durch mehr Digitalisierung und Automatisierung wird Verwaltungsaufwand reduziert. Im Ergebnis geht es also darum, es den Familien einfacher zu machen.
Konkret bedeutet das folgendes:
Beispiel Kindergrundsicherungs-Check: Derzeit stellen viel Eltern keinen Antrag auf Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe, weil sie ihren Anspruch nicht kennen. Künftig sollen Familien mit dem digitalen Kindergrundsicherungs-Check über ihre Ansprüche informiert werden – etwa über die Frage: Bin ich anspruchsberechtigt ja oder nein und in welcher Höhe.
Beispiel Leistungsbündelung: Derzeit ist es kompliziert Leistungen zu beantragen, weil zahlreiche Einzelleistungen auch einzeln beantragt werden müssen. Künftig sollen die Leistungen gebündelt werden. Es ist vorgesehen, dass Kindergeld, der Kinderzuschlag, die Leistungen für Kinder nach SGB II und SGB XII sowie Teile des Bildung- und Teilhabepakets zu einer Leistung zusammenzuführen.
Beispiel Kinderchancenportal: Derzeit müssen Familien zu den Behörden vor Ort gehen. Künftig sollen mit dem Kinderchancenportal die Bildungs- und Teilhabeleistungen digitalisiert und ohne Wege zu Behörden nutzbar werden.
Zudem soll gerade keine neue Behörde geschaffen werden, stattdessen sollen die bestehenden Strukturen der Familienkassen ertüchtigt werden.
**In den Medien äußern einige Politiker:innen aus dem Bundestag Kritik an Entwürfen zur Kindergrundsicherung aber auch am Kommunikationsstil des BMFSFJ und der Ministerin Lisa Paus. Zahlen würden zu früh und ohne belastbarer Begründung kommuniziert und Entwürfe unfertig und mit zu wenig Informationen eingereicht werden.
(https://www.spiegel.de/politik/deutschland/streit-ueber-die-kindergrundsicherung-paus-milliardenraetsel-a-05ece2eb-a719-42cd-be3b-e56bfd41d3c8
https://www.tagesspiegel.de/politik/nach-kritik-von-ex-referatsleiterin-paus-kindergrundsicherung-gerat-von-fast-allen-seiten-unter-druck-11499473.html)**
Bitte beziehen Sie zu diesen Aussagen Stellung. Warum wurden so früh Zahlen kommuniziert, obwohl dies noch nicht belastbar waren? Warum scheint die Ausarbeitung eines stichfesten Konzepts für die Kindergrundsicherung so schwer?
Antwort: Das Bundeskabinett hat im vergangenen Jahr einen umfassenden Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung beschlossen. Der Kabinettsbeschluss wurde über viele Monate mit sieben Ressorts vorbereitet und zuletzt intensiv insbesondere mit dem Bundesarbeitsministerium, dem Bundesfinanzministerium und dem Bundeskanzleramt verhandelt.
Der vom Kabinett gemeinsam beschossene Gesetzentwurf führt auf rund 180 Seiten die Kindergrundsicherung detailliert aus. Damit liegt ein umfassender und breit abgestimmter Gesetzentwurf inklusive ausführlicher Begründung vor, der nun im Parlament beraten wird. Die Kommunikation ist an dem Gesetzentwurf orientiert. Dabei gibt es, wie auch bei anderen großen Gesetzgebungsvorhaben, einen intensiven Austausch von Meinungen.
Lisa Paus hat mit einem Veto beim Wachstumschancengesetz gedroht, um 12 Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung im Haushalt zu erzwingen. Auch Wirtschaftsminister Robert Habeck hat sich im Nachhinein verärgert darüber gezeigt. War das im Nachhinein die falsche Taktik? (https://www.deutschlandfunk.de/habeck-gruene-uebt-im-zdf-scharf-kritik-an-parteikollegin-paus-wegen-blockade-im-bundeskabinett-100.html)
Was bedeutet der schleppende Fortschritt bei der Kindergrundsicherung für die Zusammenarbeit mit den anderen Ampelparteien?
Welchen Stellenwert hat für das Familienministerium die Einführung der Kindergrundsicherung?
Antwort: Im Koalitionsvertrag ist deutlich formuliert, dass es das gemeinsame Ziel dieser Regierung ist, mir der Kindergrundsicherung mehr Kinder aus der Armut zu holen. Die Erarbeitung, die gemeinsame Abstimmung und der Beschluss des Gesetzentwurfs zur Kindergrundsicherung im Kabinett ist Ausdruck dieses gemeinsamen Ziels. Wie bei anderen großen Gesetzgebungsvorhaben auch, gibt es hierbei einen intensiven Austausch von Meinungen.
Entscheidend ist, dass sich der Gesetzentwurf nun im parlamentarischen Verfahren und damit im Verantwortungsbereich der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Dies hat nun Priorität. Der Zeitplan und auch der Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzentwurfs ist abhängig vom Fortgang der Beratungen.





