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DIE DA OBEN!

Teil 2: Die Antworten der 16 Verkehrsministerien

NIEDERSACHSEN (Stand 08.05.2023)

Die Upgrade-Lösung (Differenzbetrag zwischen Semesterticket & Deutschlandticket)

Ist diese Regelung in Ihrem Bundesland bereits umgesetzt oder falls nicht, bereits geplant?

Ja.

Falls ja, wie können Studierende dieses Upgrade buchen? Wie sieht das in der Praxis aus?

Die Studierenden werden in der Regel von ihrer jeweiligen Universität oder Hochschule angeschrieben und auf die Möglichkeit des Upgrades hingewiesen. Das Upgrade kann dann bei dem mit der Uni / Hochschule kooperierenden Tarifgeber erworben werden.

Ab/Seit wann wird/ist das für Studierende möglich?

Die Tarifgeber bieten das Upgrade-Modell an. In Niedersachsen ist das flächendeckend zum 1. Juni möglich. Einzelne Tarifgeber bieten das Upgrade-Modell bereits seit 1. Mai an.

Die Übergangslösung (10% Rabatt auf Ausgabepreis des Deutschlandtickets)

Wird das in Ihrem Bundesland möglich sein? Falls ja, können Sie sicher zusagen, dass diese Regelung ab dem Wintersemester in ihrem Bundesland eintritt? Falls nicht, ab wann können Studierende damit rechnen? Wie können Studierende diese Ermäßigung beantragen?

Nach Beschluss der Verkehrsministerkonferenz (VMK) vom 22./23. März wird bis zur Einführung des bundesweiten Solidarmodells, die Einführung einer vergünstigten Upgradelösung (Sachsen-Modell) zum Wintersemester 2023/2024 angestrebt. Das Anbieten des „Sachsen-Modells“ kann fakultativ erfolgen, um einzelne lokale Semesterticketmodelle der Universitäten und Hochschulen zu erhalten. Über die Inanspruchnahme des „Sachsen-Modelles“ verhandelt dann die Universität oder Hochschule mit dem jeweiligen Tarifgeber, unter Berücksichtigung der individuellen Notwendigkeit vor Ort. Da es sich beim Deutschlandticket um ein gemeinsames Projekt zwischen Bund und Ländern handelt, muss der Bund dem fakultativ möglichen, vergünstigten Upgrade zustimmen. Die VMK hat in ihrem Beschluss den Bund gebeten, dieses Vorgehen mitzutragen. Die Rückmeldung des Bundes steht noch aus – aber unser Ziel ist, dass auch Studierende am Mehrwert des Deutschlandtickets teilhaben.

Das Solidarmodell

Als Teilnehmer:in an der Verkehrsministerkonferenz: Wollen Sie und Ihr Ministerium daran beteiligen?

Die Erarbeitung eines bundesweiten Solidarmodells wurde von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen. Die Konzeptionierung ist aufgrund der vielfältigen bestehenden Solidarmodelle aufwändig. Eine entsprechenden D-Ticket-Unterarbeitsgruppe erarbeitet es, anschließend muss es von und von Bund und Ländern beschlossen werden.

Wie soll dieses Solidarmodell aussehen? Bzw. wie wird das mit dem Deutschlandticket zusammenhängen? Bitte geben Sie uns hierfür ein konkretes Beispiel: Was würde sich für einen Studierenden ändern? Wie ist die Integration des Semestertickets in das Deutschlandticket geplant? Mit welchem Preis können Studierende rechnen? Ab wann gilt dieses Modell?

Dazu kann aktuell noch keine Aussage getroffen werden.

Auszubildende, Schüler:innen, Berufsschüler:innen, Freiwilligendienstleistende?

Was ist für andere junge Menschen wie zum Beispiel Auszubildende, Schüler:innen, Berufsschüler*innen, Freiwilligendienstleistende etc. geplant?

Wie im Koalitionsvertrag verankert, beabsichtigt die niedersächsische Landesregierung für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Bundesfreiwilligendienstleistende ein 29-Euro-Ticket auf den Weg zu bringen. Derzeit wird geprüft, ob und wie das Ticket als Rabattierung zum D-Ticket ausgestaltet werden kann. Die Umsetzung erfolgt im Anschluss an das D-Ticket, voraussichtlich im Jahr 2024.
Als Übergangslösung bleibt das bisher in Niedersachsen regional angebotene Schüler- und Azubi-Ticket bestehen. Das Schüler- und Azubi-Ticket dürfen schon jetzt auch Freiwilligendienstleistende nutzen. In 2023 haben bereits 30 ÖPNV-Aufgabenträger sowie Verkehrsverbünde das regionale Schüler- und Azubiticket eingeführt.

(Wie) Können die jeweiligen Personengruppen bestehende Tickets zum Deutschlandticket upgraden?

Nein.

Ab wann, falls nicht bereits umgesetzt, wird das möglich sein?

Ein Upgrade des bestehenden regionalen Schüler- und Azubitickets bis zur Einführung des 29-Euro-Tickets ist nicht geplant.

HESSEN (Stand 09.05.2023)

Die Upgrade-Lösung (Differenzbetrag zwischen Semesterticket & Deutschlandticket)

Ist diese Regelung in Ihrem Bundesland bereits umgesetzt oder falls nicht, bereits geplant? Falls ja, wie können Studierende dieses Upgrade buchen? Wie sieht das in der Praxis aus? Ab/Seit wann wird/ist das für Studierende möglich?

Die Studententickets in Hessen beruhen auf vertraglichen Vereinbarungen zwischen den einzelnen Asten, den Verkehrsverbünden sowie weiteren Mobilitätsdienstleistern. Diese Beteiligten sind auch in Gesprächen über eine Upgrade-Lösung zum Deutschland-Ticket. Deshalb bitten wir Sie, ihre dahingehenden Fragen an die Verkehrsverbünde zu richten.

Die Übergangslösung (10% Rabatt auf Ausgabepreis des Deutschlandtickets)

Wird das in Ihrem Bundesland möglich sein? Falls ja, können Sie sicher zusagen, dass diese Regelung ab dem Wintersemester in ihrem Bundesland eintritt? Falls nicht, ab wann können Studierende damit rechnen? Wie können Studierende diese Ermäßigung beantragen?

s.o.

Das Solidarmodell

Als Teilnehmer:in an der Verkehrsministerkonferenz: Wollen Sie und Ihr Ministerium daran beteiligen? Wie soll dieses Solidarmodell aussehen? Bzw. wie wird das mit dem Deutschlandticket zusammenhängen? Bitte geben Sie uns hierfür ein konkretes Beispiel: Was würde sich für einen Studierenden ändern? Wie ist die Integration des Semestertickets in das Deutschlandticket geplant? Mit welchem Preis können Studierende rechnen? Ab wann gilt dieses Modell?

Hinsichtlich des von den Verkehrsministern vereinbarten bundesweiten Vollsolidarmodells für Studierende können wir noch keine Details nennen. Dazu sind zunächst noch eingehende Abstimmungsgespräche innerhalb der Länder wegen der sehr unterschiedlichen Ausgestaltungen zu führen. Sobald sich die Länder auf ein für alle tragfähiges Modell inklusive eines einheitlichen Preises verständigt haben, wird dann eine Verständigung mit dem Bund im Rahmen des Ausgleichsverfahrens zum Deutschlandticket herbeizuführen sein. Wir bitten daher um Verständnis.

Auszubildende, Schüler:innen, Berufsschüler:innen, Freiwilligendienstleistende?

Was ist für andere junge Menschen wie zum Beispiel Auszubildende, Schüler:innen, Berufsschüler*innen, Freiwilligendienstleistende etc. geplant? (Wie) Können die jeweiligen Personengruppen bestehende Tickets zum Deutschlandticket upgraden?Ab wann, falls nicht bereits umgesetzt, wird das möglich sein?

Was die übrigen von Ihnen genannten Personengruppen betrifft, so liegt hier ein anderer Sachverhalt zugrunde: Das Semesterticket erhalten – jedenfalls in Hessen – alle Studierenden und bezahlen es über ihre Semesterbeiträge; eine Wahlfreiheit besteht also nicht. Sonstige Zeitfahrkarten für junge Leute – etwa das landesweite Schülerticket Hessen, oder entsprechende lokale Angebote – werden dagegen regulär erworben und sind – ggf. mit Fristen – einfach kündbar, so dass bei Bedarf ein Wechsel zum Deutschlandticket ohne Schwierigkeiten möglich ist. Deshalb bedarf es hier keiner Upgrade-Angebote.

RHEINLAND-PFALZ (Stand 09.05.2023)

Die Upgrade-Lösung (Differenzbetrag zwischen Semesterticket & Deutschlandticket)

Ist diese Regelung in Ihrem Bundesland bereits umgesetzt oder falls nicht, bereits geplant?

Die Zahlung des Differenzbetrages bzw. die Anrechnung des bereits gezahlten Semesterticketbeitrages beim Kauf des Deutschlandtickets (sogenanntes "Upgrade Modell") ist für Studierende auch in Rheinland-Pfalz möglich.

Vorort müssen teilweise noch Details geklärt werden. Alle Verkehrsverbünde in Rheinland-Pfalz sind jedoch bestrebt, den Studierenden das Modell zum Upgrade des vorhandenen Semestertickets zum Deutschlandticket so schnell wie möglich anzubieten oder tun dies bereits.

Falls ja, wie können Studierende dieses Upgrade buchen? Wie sieht das in der Praxis aus?

Die Buchung erfolgt über die jeweiligen Vertriebswege der beteiligten Verkehrsverbünde bzw. Verkehrsunternehmen. VRM und VRN vertreiben das Studierendenticket bereits jetzt über ihre jeweiligen Apps als Handyticket. Damit der bereits geleistete Semesterticketbeitrag beim Kauf angerechnet werden kann, fragt der VRM z.B. nach dem Namen der Hochschule und Immatrikulationsnummer. Bei der Fahrkartenkontrolle muss der Studierendenausweis bereitgehalten werden.
Auch der VRT wird über seine VRT-Fahrplan-App die technischen Voraussetzungen zur Buchung schaffen.

Beispiel: Der Solidarbeitrag liegt bei 150 Euro pro Semester, das sind 25 Euro im Monat. Der zu entrichtete Differenzbetrag zum Deutschlandticket liegt bei 24 Euro pro Monat.

Ab/Seit wann wird/ist das für Studierende möglich?

Wie gesagt, das ist je nach Hochschulstandort unterschiedlich, da die Verträge für die Semestertickets zwischen den lokalen/regionalen Verkehrsverbünden bzw. Verkehrsunternehmen und der Studierendenschaft bzw. Studierendenwerken verhandelt und geschlossen wurden. Die Ausgangslage ist daher an den Hochschulstandorten verschieden. Die Verkehrsverbünde informieren u.a. auf ihren Webseiten:

Verkehrsverbund Rhein-Mosel: seit 01.05.2023 möglich
Im VRM können Studierende der Universität und Hochschule Koblenz, der Hochschule Koblenz am Standort Remagen sowie der WHU Vallendar über die "D-Ticket-VRM"-App ein Upgrade ihres Semestertickets auf ein Deutschland-Ticket für Studierende als Handyticket erwerben.
Dafür einfach beim Kauf des Tickets in der App den Namen der Uni/Hochschule sowie die Immatrikulationsnummer angeben und den Studierendenausweis für die Kontrolle im Verkehrsmittel mitführen und bereithalten. ( https://www.vrminfo.de/fahrkarten/tickets/deutschlandticket/ )

Verkehrsverbund Rhein-Neckar: Für vollsolidarische VRN Semester-Ticket plus Westpfalz gibt es ein Upgrade. Studierende der RPTU Kaiserslautern sowie der Hochschule Kaiserslautern mit den Standorten Kaiserslautern und Pirmasens erhalten das Deutschlandticket mit Anrechnung ihres Solidarbeitrags über abo.rnv-online..de ( https://www.vrn.de/news/artikel/00687/index.html#sec_0_26 )

Verkehrsverbund Region Trier (Hochschulstandort Trier): Einführung so früh, wie möglich aber noch kein Zeitpunkt genannt ( https://www.vrt-info.de/tickets/49-Euro-Deutschlandticket/FAQ unter: Was gilt für Studierende im VRT)

Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (z.B. Hochschulstandort Mainz): Die Möglichkeit das Semesterticket durch einen Aufpreis zum D-Ticket zu erweitern wird derzeit geprüft. ( https://d-ticket.rnn.info/faq-fragen-und-antworten#anker1409 )

Die Übergangslösung (10% Rabatt auf Ausgabepreis des Deutschlandtickets)

Wird das in Ihrem Bundesland möglich sein? Falls ja, können Sie sicher zusagen, dass diese Regelung ab dem Wintersemester in ihrem Bundesland eintritt? Falls nicht, ab wann können Studierende damit rechnen? Wie können Studierende diese Ermäßigung beantragen?

Das "10% Rabatt im upgrade Modell" wird als Brückenlösung von der Verkehrsministerkonferenz der Länder gefordert und angestrebt. Eine solche bundesweite Brückenlösung würde dann auch in Rheinland-Pfalz umgesetzt, wurde bis jetzt aber noch nicht verbindlich durch die Bundesregierung beschlossen. Sollte es frühzeitig eine Einigung zu einem bundeseinheitlichen Solidarmodell geben, kann es auch passieren, dass diese Zwischenlösung überhaupt nicht erforderlich wird.
Falls ja, können Sie sicher zusagen, dass diese Regelung ab dem Wintersemester in ihrem Bundesland eintritt? Falls nicht, ab wann können Studierende damit rechnen? Wie können Studierende diese Ermäßigung beantragen?

Das Solidarmodell

Als Teilnehmer:in an der Verkehrsministerkonferenz: Wollen Sie und Ihr Ministerium daran beteiligen?

Die Fachebene unseres Ministeriums beteiligt sich bereits aktiv an diesem Arbeitsprozess.

Wie soll dieses Solidarmodell aussehen? Bzw. wie wird das mit dem Deutschlandticket zusammenhängen? Bitte geben Sie uns hierfür ein konkretes Beispiel: Was würde sich für einen Studierenden ändern? Wie ist die Integration des Semestertickets in das Deutschlandticket geplant? Mit welchem Preis können Studierende rechnen?

Semesterticketbeiträge in einem Solidarmodell sind von allen Studierenden einer Hochschule als Pflichtbeiträge zu leisten. Dass dies nur gerechtfertigt ist, wenn Mobilität dadurch für alle Studierenden im Vergleich deutlich günstiger wird, ist durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt.

Ein Solidarmodell kann also nur gerechtfertigt werden, wenn der Preis für das Ticket, den alle Studierenden einer Hochschule verpflichtend zahlen, deutlich günstiger ist als der Normalpreis. Bei einem bundeseinheitlichen Solidarmodell im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket ist es demnach erforderlich einen gewissen preislichen Abstand zum Preis von 49 Euro für dessen Erwerb anzubieten, wenn die Solidarmodelle gesichert werden sollen.

Der Arbeitsprozess zwischen Bund- und Ländern ist dafür da, entsprechende Preismodelle zu entwickeln und die Diskussionen und Entscheidungsprozesse voranzutreiben.

Ab wann gilt dieses Modell?

Ziel ist es, schnellst möglich den Studierenden und Verkehrsverbünden ein bundeseinheitliches Solidarmodell anbieten zu können. Als Mindestlösung für das kommende Wintersemester wird das Upgrade-Modell zum Deutschlandticket mit einem zehnprozentigen Abschlag, wie von den Landesverkehrsministern angestrebt.

Auszubildende, Schüler:innen, Berufsschüler:innen, Freiwilligendienstleistende?

Was ist für andere junge Menschen wie zum Beispiel Auszubildende, Schüler:innen, Berufsschüler*innen, Freiwilligendienstleistende etc. geplant?

Beantwortet durch Bildungsministerium: In Rheinland-Pfalz sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Schülerbeförderung in § 69 Schulgesetz geregelt. Danach obliegt es den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den in ihrem Gebiet gelegenen Grund- und Förderschulen zu sorgen, wenn die Schülerinnen und Schüler ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Das Gleiche gilt für die Beförderung zur nächstgelegenen Realschule plus in der jeweiligen Schulform sowie der Sekundarstufe I der Gymnasien, an denen die allgemeine Hochschulreife nach zwölf Jahren erworben wird, der Gymnasien, an denen die allgemeine Hochschulreife nach 13 Jahren erworben wird, und Integrierten Gesamtschulen. Der Schulweg ist nicht zumutbar, wenn er besonders gefährlich ist oder der Weg zwischen Wohnung und Grundschule länger als zwei, zwischen Wohnung und den übrigen Schulen länger als vier Kilometer ist.

Die Aufgabe wird vorrangig erfüllt durch die Übernahme der notwendigen Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel. Daher entscheiden die vorgenannten zuständigen Behörden eigenständig über die Einführung und den Zeitpunkt des Deutschlandtickets. Das Land setzt lediglich den rechtlichen Rahmen der Schülerbeförderung. Die Umsetzung erfolgt wie oben erläutert durch die kommunalen Träger in eigener Verantwortung.

Eine Entscheidung über mögliche tarifliche Veränderungen gegenüber dem bisher praktizierten Modell liegt somit ebenfalls bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.

(Wie) Können die jeweiligen Personengruppen bestehende Tickets zum Deutschlandticket upgraden? Ab wann, falls nicht bereits umgesetzt, wird das möglich sein?

Ob es weitere Vergünstigen geben wird, kann erst entschieden werden, wenn die finanziellen Gegebenheiten, die nach der Ausfinanzierung des Deutschlandtickets entstanden sind, komplett bekannt sind. Erst danach kann geprüft werden, ob und ggf. welche weiteren Maßnahmen finanzierbar sind.

SACHSEN-ANHALT (Stand 10.05.2023)

Die Upgrade-Lösung (Differenzbetrag zwischen Semesterticket & Deutschlandticket)

Ist diese Regelung in Ihrem Bundesland bereits umgesetzt oder falls nicht, bereits geplant?

Die Tarifgeber, also Vertragspartner der Semestertickets, können entscheiden, ob ein solches Upgrade angeboten wird. Nach unserer Kenntnis ist dies z.B. für Studierende in Halle und Merseburg vorgesehen.

Falls ja, wie können Studierende dieses Upgrade buchen? Wie sieht das in der Praxis aus?

Die Studierenden können das Upgrade beim vertragshaltenden Verkehrsunternehmen erwerben. Nähere Informationen dazu können die Verkehrsunternehmen und Verbünde geben. Hier gibt es keine einheitlichen Vorgaben.

Ab/Seit wann wird/ist das für Studierende möglich?

Siehe Frage 1 – für nähere Informationen dazu wenden Sie sich bitte an die Verkehrsunternehmen oder Verbünde. Wir gehen davon aus, dass ebenfalls die Studierendenvertretungen die Informationen vom vertragshaltenden Verkehrsunternehmen erhalten haben.

Die Übergangslösung (10% Rabatt auf Ausgabepreis des Deutschlandtickets)

Wird das in Ihrem Bundesland möglich sein? Falls ja, können Sie sicher zusagen, dass diese Regelung ab dem Wintersemester in ihrem Bundesland eintritt?

Uns sind solche Planungen auf Bundesebene nicht bekannt. In Sachsen-Anhalt gibt es dementsprechend ebenfalls keine Planungen.

Falls nicht, ab wann können Studierende damit rechnen? Wie können Studierende diese Ermäßigung beantragen?

Für Sachsen-Anhalt ist kein separates Deutschland-Ticket für Studierende in Planung.

Das Solidarmodell

Als Teilnehmer:in an der Verkehrsministerkonferenz: Wollen Sie und Ihr Ministerium daran beteiligen? Wie soll dieses Solidarmodell aussehen? Bzw. wie wird das mit dem Deutschlandticket zusammenhängen? Bitte geben Sie uns hierfür ein konkretes Beispiel: Was würde sich für einen Studierenden ändern? Wie ist die Integration des Semestertickets in das Deutschlandticket geplant? Mit welchem Preis können Studierende rechnen? Ab wann gilt dieses Modell?

Hierzu kann gegenwärtig ohne Kenntnis des konkreten Umsetzungsvorschlags keine Aussage getroffen werden.

Auszubildende, Schüler:innen, Berufsschüler:innen, Freiwilligendienstleistende?

Was ist für andere junge Menschen wie zum Beispiel Auszubildende, Schüler:innen, Berufsschüler*innen, Freiwilligendienstleistende etc. geplant? (Wie) Können die jeweiligen Personengruppen bestehende Tickets zum Deutschlandticket upgraden?Ab wann, falls nicht bereits umgesetzt, wird das möglich sein?

In Sachsen-Anhalt gibt es keine Planungen, ein Deutschland-Ticket für bestimmte Personengruppen ermäßigt auszugeben.