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Event AGB

Event AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Besuch von funk-Events

1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für den Besuch offizieller funk-Events. Veranstalter ist der
SÜDWESTRUNDFUNK (SWR)
Anstalt des öffentlichen Rechts
vertreten durch den Intendanten Prof. Dr. Kai Gniffke
als federführende Anstalt für
funk - das Content-Netzwerk von ARD & ZDF
Bonifazius-Türme / Turm A
Rhabanusstraße 3
55118 Mainz
(im Folgenden Veranstalter genannt).
Mit dem Bezug der Eintrittskarte über die Website des Veranstalters erkennt der Gast die Gültigkeit dieser Bedingungen an.

2. Zutritt zur Veranstaltung
Zutritt zur Veranstaltung wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte im Original gewährt. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren haben keinen Zutritt zur Veranstaltung. Jugendliche unter 16 Jahren haben die im Rahmen der Ticket-Reservierung durch den Veranstalter zur Verfügung gestellte Einwilligungserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitzuführen. Der Veranstalter ist bei allen Gästen berechtigt, zur Überprüfung des Alters geeignete Legitimationspapiere (z.B. Personalausweis) zu fordern.
Mit dem Einlass werden die Eintrittskarten entwertet; gleiches gilt für die dort ausgegebenen Eintrittsarmbänder, die der Altersverifikation dienen.
Der Gast willigt in Kontrollmaßnahmen seiner Bekleidung und mitgebrachten Taschen und Behältnisse aus Sicherheitsgründen und zur Kontrolle der Einhaltung dieser Hausordnung am Einlass ein.
Der Veranstalter kann Einlasszeiten verändern, insbesondere wenn dies aus Sicherheitsgründen geboten ist.
Der Veranstalter kann den Einlass verweigern, wenn
· der Gast keine gültige Eintrittskarte besitzt,
· der Gast im Falle einer Altersüberprüfung keine geeigneten Legitimationspapiere vorlegen kann,
· der Gast eine Kontrollmaßnahme seiner Bekleidung, Utensilien oder Behältnisse verweigert,
· der Gast erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonst berauschenden Mitteln steht,
· der Gast Waffen oder gesetzlich verbotene Gegenstände (siehe § 6) bei sich führt,
· gegen den Gast ein Hausverbot besteht,
· der Gast erkennbar beabsichtigt, den Veranstaltungsablauf zu stören, Gewalt auszuüben oder dazu anzustiften.
Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

3. Weiterveräußerung/Weitergabe der Eintrittskarte
Jeder Gast kann nur insgesamt zwei Tickets für sich und eine andere Person bestellen.
Die Eintrittskarten sind registriert und dürfen weder in Internetauktionen noch ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters privat, gewerblich oder zum Zwecke der Gewinnerzielung angeboten, weitergegeben oder übertragen werden. Eintrittskarten können auch nicht privat weitergegeben werden. Gäste können Eintrittskarten bis 7 Tage vor der Veranstaltung zurückgeben. Dazu bedarf es einer E-Mail an event@funk.net. Die zurückgegeben Karten werden als Restkontingente gesondert vergeben.

4. Geltung der Eintrittskarte / Verlust von Eintrittskarten
Beim Verlassen der Event-Location verliert die Karte ihre Gültigkeit. Ein Wiedereinlass ist nur mit einem gültigen Einlassarmband möglich. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust der vom Gast erworbenen Eintrittskarten oder Eintrittsarmbänder.

5. Foto- und Filmaufnahmen
Auf der Veranstaltung werden durch eingeladene Medienvertreter und/oder den Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt, vervielfältigt und z.B. für aktuelle Berichterstattungen bzw. Dokumentationen via Print, DVD, TV und/oder Internet verbreitet.
Mit dem Betreten der Event-Location erklärt sich jeder Gast damit einverstanden, dass der Veranstalter Fotoaufnahmen, die die Person des Gastes abbilden, für die vorgenannten Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen. Minderjährige, die das 16 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, weisen die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter mittels schriftlicher Einverständniserklärung beim Einlass zum Event nach.

6. Aufenthalt des Gastes auf dem Veranstaltungsgelände
Der Gast hat die Eintrittskarte nach Einlass bei sich zu führen und diese oder eine sonst ausgehändigte Zutrittsberechtigung, z.B. Eintrittsbänder, auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen. Bei Verlust des Eintrittsbandes wird dieses nicht ersetzt.
Der Gast hat sich so zu verhalten, dass der Veranstalter, andere Gäste und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.
Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
Im gesamten Bereich des Events ist das Rauchen sowie das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken oder sonstiger berauschender Mittel untersagt.
Bei einem Verstoß kann der Veranstalter den Gast aus der Veranstaltung verweisen. In diesem Fall hat der Gast keinen Anspruch auf erneuten Einlass oder Erstattung des Eintrittspreises. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.

7. Verbotene Gegenstände
Das Mitsichführen, Mitbringen und/oder Nutzen von gefährlichen Gegenständen ist dem Gast untersagt.
Das Mitbringen von eigenen Getränken oder Essen ist untersagt.
Der Veranstalter behält sich vor, aus Sicherheitsgründen einzelne Gegenstände vor Ort auszuschließen.

8. Fotografieren/Filmen durch Gäste
Das Fotografieren ist nur mittels Mobiltelefonen/Smartphones und ausschließlich zum privaten Gebrauch gestattet. Professionelle Audio- und Videogeräte sowie Audio- und Videoaufnahmen sind nicht gestattet. Das Mitbringen von digitalen und analogen Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiven sowie Tablets ist untersagt. Ebenfalls nicht gestattet sind sogenannte Selfie-Sticks. Das Mitschneiden mittels Ton- und/oder Bild von Filmaufführen während der Veranstaltung ist untersagt.
Bei Nichtbeachten kann der Verweis aus der Event-Location erfolgen. Entsprechendes gilt bei Nichtbeachten der Anweisungen der Ordnungskräfte.

9. Programm
Der Veranstalter kann Teile des Programms ändern, insbesondere wenn dies bei einer Absage oder einem Ausfall von Künstlern/Schauspielern notwendig ist.

10. Haftung
Die Haftung des Veranstalters für Pflichtverletzungen oder unerlaubte Handlungen des Veranstalters selbst oder seiner Erfüllungsgehilfen ist für Schäden, die keine Personenschäden sind (sonstige Schäden), ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine Haftung aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit handelt. Bei der Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhalt der Gast regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalspflichten), haftet der Veranstalter auch für einfache Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11. Minderjährige Gäste
Bei Einlass für Gäste unter 18 Jahren gilt das Jugendschutzgesetz.

12. Datenschutz
Der Veranstalter ist berechtigt, zur Vertragsabwicklung die im Rahmen der vertraglichen Beziehung erlangten personenbezogenen Daten gemäß den aktuell geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen im erforderlichen Umfang zu verarbeiten und zu nutzen. Im Übrigen wird auf die aktuellen Datenschutzbedingungen unter https://go.funk.net/DRUCK-Datenschutz-Events
verwiesen.

13. Schlussbestimmung
Sollte eine dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.