Transparenz

Was ist funk?

funk – das sind Online-Formate von ARD und ZDF für 14- bis 29-Jährige auf Drittplattformen wie YouTube, Instagram, Facebook, Snapchat und TikTok sowie auf der eigenen WebApp funk.net. funk – das Content-Netzwerk von ARD und ZDF ist im Oktober 2016 mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag gestartet. Das bedeutet, dass unser Angebot durch den Rundfunkbeitrag finanziert wird. So können wir den Creator:innen ermöglichen, Inhalte zu erstellen, die werbefrei und unabhängig von finanziellen und politischen Einflüssen sind. Auf über 60 verschiedenen Kanälen veröffentlichen wir spannende, informierende, kritische und unterhaltende Videos.  

Du interessierst Dich für einen Job oder ein Praktikum bei funk? Dann findest Du hier alle Infos.

Unsere Zentrale befindet sich in Mainz. Von hier aus organisieren wir funk, steuern das inhaltliche Portfolio, kümmern uns um Kommunikation und Design, entwickeln Produkte wie unsere WebApp und analysieren den Erfolg unseres gesamten Content-Netzwerks. Viele unserer Kanäle und Videos entstehen aber nicht in Mainz, sondern deutschlandweit – in funk-Redaktionen in den ARD-Landesrundfunkanstalten (BR, HR, MDR, NDR, Radio Bremen, RBB, SR, SWR und WDR) sowie im ZDF und vor allem auch bei verschiedenen Produktionsfirmen. Die Links zu diesen Jobs findest Du direkt auf den Jobportalen der jeweiligen Häuser.

Jobs bei funk

Du interessierst Dich für eine Stelle bei funk? Dann schau doch mal bei den Jobportalen des SWR oder des ZDF vorbei, dort schreiben wir unsere Stellen aus.

Praktika

Bei funk besteht die Möglichkeit, in den Bereichen Content, Technik & Design, Kommunikation und Recht, Finanzen, Produktion, Pflichtpraktika im Rahmen eines Studiums zu machen. Unsere Ausschreibungen findest Du hier: swr.de/jobs.

Wenn Du Dich für ein Schülerpraktikum bei funk interessierst, freuen wir uns, wenn Du uns über info@funk.net schreibst. Schülerpraktika sind nur möglich, wenn Du auch in der Umgebung von Mainz wohnst. Es gibt aber auch in jeder ARD-Landesrundfunkanstalt und im ZDF funk-Redaktionen, in denen unsere Inhalte produziert werden. Schau Dich doch dort mal um, vielleicht gibt es ja in Deiner Nähe etwas!

Schauspieler:innen und Moderator:innen

Unsere Formate werden dezentral in den ARD-Landesrundfunkanstalten, dem ZDF und in Produktionsfirmen produziert. Meistens werden bei unseren Formaten die Protagonist:innen von Anfang an in die Entwicklung mit einbezogen, weshalb wir auch nicht auf der Suche nach Schauspieler:innen oder Moderator:innen sind. Wenn Du allerdings eine Idee für ein Format hast, findest Du hier alle Infos. 

Youtuber:innen und Webvideo-Produzent:innen

Du hast schon einen YouTube-Kanal und möchtest Teil unseres Netzwerkes werden? Oder uns Deine Idee für ein neues Format vorstellen? Hier haben wir alles aufgelistet, was Du für die Einreichung einer Formatidee brauchst. 

Inhaltlich

funk ist keine eigene Rechtsinstanz, sondern eine Gemeinschaftseinrichtung der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und dem ZDF. Die Federführung hat der SWR. Die Intendant:innen von ARD und ZDF setzen die Programmgeschäftsführung ein, die für den Inhalt von funk verantwortlich ist.

Eine quartalsweise stattfindende Beauftragtenkonferenz, der Mitglieder aller ARD-Landesrundfunkanstalten und des ZDF angehören, wird in die generelle inhaltliche und strategische Ausrichtung des Angebots eingebunden.

Aufsichtsgremium für ARD-Inhalte ist der Rundfunkrat der jeweils zuliefernden Anstalt, während der ZDF-Fernsehrat für die vom ZDF produzierten Formate verantwortlich ist. Hier werden wie bei allen anderen öffentlich-rechtlichen Sendern beispielsweise Programmbeschwerden thematisiert. Die zugelieferten Inhalte liegen in der redaktionellen Verantwortung des jeweiligen Senders, womit auch deren Gremien sich mit eventuellen Programmbeschwerden darüber befassen.

Nähere Informationen dazu findest du auch auf den Seiten von ARD und ZDF.

Finanziell

Der SWR als federführende Anstalt legt der ARD/ZDF-Finanzkommission die Jahresabrechnung von funk zur Kontrolle vor. Zudem erfolgt eine Prüfung durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Zusätzlich wird das wirtschaftliche Handeln der Landesrundfunkanstalten der ARD und des ZDFs und damit auch das wirtschaftliche Handeln von funk von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) überprüft.

Wer kann bei funk mitmachen und wer entscheidet darüber?

Jede:r kann Formatvorschläge bei funk einreichen. Siehe dazu funk.net/formatidee

Ein Team aus Formatentwickler:innen prüft im nächsten Schritt, ob der Formatvorschlag gut gedacht, spannend für die Zielgruppe ist und eventuelle Lücken im Portfolio schließt. Dabei wird jede Entscheidung im Einzelfall anhand einer größeren Anzahl von Einflussfaktoren getroffen und dementsprechend als Feedback an den oder die Ideengeber:in gemeldet. In der Auswahl seines Portfolios positioniert sich funk entlang des öffentlich-rechtlichen Auftrags klar zu den im Grundgesetz verankerten Werten.

Wie wird eine Idee umgesetzt? 

funk verfolgt stets die Absicht, für die 14- bis 29-Jährigen interessante und relevante Inhalte zu fördern. Dabei kann die Umsetzung über verschiedene Wege erfolgen, dies bleibt im Einzelfall immer eine Individualentscheidung. So können die Creator:innen selbst als Produzent:innen auftreten, die Produktion kann ausgeschrieben werden oder eine der neun Landesrundfunkanstalten oder das ZDF übernimmt die Umsetzung. Dies funktioniert gemeinsam mit den dort verankerten Zulieferredaktionen, die in den Sendern verschiedene funk-Formate betreuen. Die Wege, auf denen funk-Inhalte entstehen, können daher sehr unterschiedlich sein.

Findet eine Kontrolle der Formate statt?

Mit seinen über 60 Formaten nimmt funk den öffentlich-rechtlichen Auftrag sehr ernst. Damit es nicht zu Fehlern kommt, wird das Programm regelmäßig analysiert. Nur so kann eine stetige Optimierung des Portfolios im Sinne der Zielgruppe gewährleistet werden. Unabhängig davon wird jedes Video redaktionell betreut und abgenommen. Unsere redaktionellen Standards geben zudem vor, dass funk, genauso wie andere öffentlich-rechtliche Programme, über alle Aspekte eines Themas berichtet sowie Meinungen unvoreingenommen und ausgeglichen zu Wort kommen lässt. So leisten die Inhalte von funk einen Beitrag zur Meinungsbildung. Dabei gibt es im Netzwerk einen klaren Unterschied zwischen Meinungsmache und Meinungsbildung: Im Sinne der pluralistischen Gesellschaft und Debattenkultur ist es die Absicht von funk, verschiedene Meinungen darzulegen und Meinungsbildung zu fördern, nicht aber eine Meinung vorzugeben.

funk unterliegt den Regelungen des Medienstaatsvertrages. Die Grundlage für das Jugendangebot von ARD und ZDF bildet § 33 MStV (ehemals § 11g RStV). Dieser bestimmt die Ausrichtung und Ausspielung von funk-Inhalten. Dazu zählt beispielsweise die Nutzung von Drittplattformen sowie die Regelung, dass funk-Inhalte keine Produktplatzierungen oder Werbeinhalte enthalten dürfen.

Auszug aus dem Auftrag

§ 26 Auftrag

(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

[…]

§ 33 Jugendangebot

(1) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF bieten gemeinsam ein Jugendangebot an, das Rundfunk und Telemedien umfasst. Das Jugendangebot soll inhaltlich die Lebenswirklichkeit und die Interessen junger Menschen als Zielgruppe in den Mittelpunkt stellen und dadurch einen besonderen Beitrag zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags nach § 11 leisten. Zu diesem Zweck sollen die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das ZDF insbesondere eigenständige audiovisuelle Inhalte für das Jugendangebot herstellen oder herstellen lassen und Nutzungsrechte an Inhalten für das Jugendangebot erwerben. Das Jugendangebot soll journalistisch-redaktionell veranlasste und journalistisch-redaktionell gestaltete interaktive Angebotsformen aufweisen und Inhalte anbieten, die die Nutzer selbst zur Verfügung stellen.

(2) Zur Erfüllung der demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Zielgruppe ist das Jugendangebot inhaltlich und technisch dynamisch und entwicklungsoffen zu gestalten und zu verbreiten. Dazu soll auch durch eine zielgruppengerechte interaktive Kommunikation mit den Nutzern sowie durch verstetigte Möglichkeiten ihrer Partizipation beigetragen werden.

[…]

Wir sind selbstkritisch und gehen offen mit unseren Fehlern um. Wir nehmen Kritik ernst und prüfen sie. Zu unseren journalistischen Grundätzen gehört, dass wir Fehler korrigieren und transparent machen. Einen Hinweis findet ihr dann im Infotext, in der Caption oder im Beitrag.

Für die Inhalte von funk gibt es keine starren Verweildauern. Unsere Formate bleiben daher meistens langfristig im Netz. Einzelne Beiträge löschen wir nur in absoluten Ausnahmefällen, etwa wenn wir rechtlich dazu verpflichtet sind, weil Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte betroffen sind, oder der Inhalt inhaltliche Fehler aufweist, bei denen eine Korrektur oder ein Hinweis nicht ausreicht. Wir prüfen immer vorab, ob eine Anpassung der Inhalte möglich ist.

Der Auftrag von funk ist im Rundfunkstaatsvertrag ganz klar formuliert: funk soll 14- bis 29-Jährige mit öffentlich-rechtlichen Inhalten im Internet erreichen. Auch der Verbreitungsweg über Drittplattformen wird dort ermöglicht (§ 33 Abs. 5 S. 2 MStV). Gleichzeitig verlangt der gesetzliche Auftrag, die Werbefreiheit unseres Angebots auch bei der Verbreitung über Drittplattformen sicherzustellen. Daher werden funk-Videos nicht monetarisiert, d.h. es laufen keine Werbeschaltungen vor, nach oder während unserer Videos. Auch Produktplatzierungen finden nicht statt. Dementsprechend werden durch unsere Inhalte unmittelbar auch keine Einnahmen für die Plattformen generiert.

Drittplattformen stellen den wichtigsten Berührungspunkt von funk mit seinen Nutzer:innen dar. Da wir niemanden auf Drittplattformen oder soziale Medien drängen möchten, sind alle Videos unserer Formate aber auch unabhängig von Drittplattformen in einem eigenen Player auf der WebApp von funk verfügbar.

Wir glauben daran, dass wir uns immer wieder erneuern müssen, um unseren Auftrag, alle 14- bis 29-Jährigen mit unserem Angebot zu erreichen, zu erfüllen. Da wir uns in einem sich schnell verändernden Feld bewegen, wollen und müssen wir uns als Content-Netzwerk kontinuierlich weiterentwickeln, um unsere Nutzer:innen noch besser zu erreichen. Wir müssen also beweglich bleiben und das mit gleichbleibendem Budget. Dabei stellen wir uns und unsere Projekte auch immer wieder in Frage. Dieses Vorgehen ist für alle Formate von Anfang an transparent. Mindestens halbjährliche Review-Gespräche gehören fest zu jedem Format. In diesen Gesprächen werden qualitative und quantitative Ziele festgelegt und Strategien für deren Erreichung besprochen. Die Ziele sind dabei jeweils individuell auf die Möglichkeiten und das Gerne der Formate zugeschnitten. Wenn diese nicht erreicht werden, ist es uns aber wichtig, alle Kanäle gleich zu behandeln.

Da unsere Zielgruppe immer bei 14 bis 29 Jahren bleibt, wir also jung bleiben müssen, heißt das auch, dass funk und seine Formate ständig in Bewegung sind. Ausprobieren und Analysieren gehören zu unserer DNA. Damit kommen wir unserem Auftrag aus dem Rundfunkstaatsvertrag nach, ein dynamisches und entwicklungsoffenes Programmangebot bereitzustellen. Hinzu kommt, dass funk ein wichtiger Ansprechpartner für junge Kreative ist, die in großer Zahl ihre neuen Ideen bei uns einreichen. Wir wollen immer wieder neuen Talenten eine Chance geben und auch dafür müssen wir immer wieder die Kapazitäten bei uns schaffen.

Formate, die wir nicht fortgeführt haben, kannst du auch auf funk.net einsehen. Du findest sie in der Kategorie „weitere Kanäle“ am Fuß der Seite.

funk ist ein öffentlich-rechtliches Gemeinschaftsangebot von ARD und ZDF und finanziert sich als solches durch den Rundfunkbeitrag. Hier gilt die einfache Regel: eine Wohnung – ein Beitrag. Egal, wie viele TV-Geräte, Radios oder Computer ein:e Bürger:in besitzt, seit dem 1. August 2021 beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro im Monat und ist für jede Wohnung nur einmal zu zahlen. Einzelne Personengruppen können sich hiervon befreien lassen oder einen ermäßigten Beitrag zahlen. Dies gilt beispielsweise für Menschen, die bestimmte staatliche Sozialleistungen beziehen oder für Menschen mit Behinderung. Auch für eine Nebenwohnung kann ein Antrag auf Befreiung gestellt werden.

funk hat im aktuellen Geschäftsjahr 2024 45,8 Mio. Euro Budget. Daran beteiligen sich der SWR als federführende Landesrundfunkanstalt sowie alle weiteren Rundfunkanstalten der ARD gemeinsam mit zwei Dritteln und das ZDF mit einem Drittel.

Inhalte sind für uns das Wichtigste. Das zeigt sich auch in der Verteilung unseres Budgets:

83 Prozent unserer Mittel fließen in die Erstellung von eigenproduzierten Inhalten und Auftragsproduktionen. Rund ein Drittel des Content-Budgets liegt direkt in der funk-Zentrale. Jeweils rund ein weiteres Drittel wird für programmliche Zulieferungen verwendet, welche in den Landesrundfunkanstalten der ARD sowie beim ZDF entwickelt, produziert und redaktionell betreut werden.

1 Prozent verwenden wir, um Dir unsere Inhalte technisch zugänglich zu machen. Neben dem Betrieb und der Weiterentwicklung von funk.net und plattformspezifischen nativen Apps arbeiten wir kontinuierlich daran, Euch unsere Inhalte auch barrierefrei zur Verfügung stellen zu können.

6 Prozent der Mittel verwenden wir für allgemeinen Sachaufwand, technische Weiterentwicklung, Kommunikation und Investitionen.

11 Prozent des jährlichen Budgets werden maximal für Personalaufwendungen der Zentrale eingeplant. Neben den rund 54 Menschen, die in der funk-Zentrale arbeiten, werden aus diesem Budget noch Arbeitgeberabgaben, Versorgungsleistungen, Aufwendungen für Praktikant:innen, studentische Hilfskräfte sowie Honorare für einzelvertragliche Zusammenarbeiten finanziert.

Mehr Informationen zum Rundfunkbeitrag findest Du im folgenden Video von unserem Format „Kurzgesagt“:

Die Mediennutzung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen verlagert sich zunehmend ins Internet, dabei spielt die Nutzung von Drittplattformen eine große Rolle. Mit funk reagierten ARD und ZDF auf diesen Wandel. Da die Aufgabe der Öffentlich-Rechtlichen aufgrund des geänderten Nutzungsverhalten auch online eine immer größere Bedeutung erlangt, wurden die gesetzlichen Grenzen in § 31 Medienstaatsvertrag (zuvor: § 11d Rundfunkstaatsvertrag) weiter gefasst. Um 14- bis 29-Jährige im Internet mit öffentlich-rechtlichen Inhalten zu erreichen, wurde funk als erstes öffentlich-rechtliches Online-Only-Angebot von ARD und ZDF ins Leben gerufen. Im Oktober 2014 entschieden sich die Ministerpräsident:innen offiziell für diesen Weg und am 1. Oktober 2016 startete das Content-Netzwerk von ARD und ZDF mit 40 Formaten. funk hat eine spezielle Beauftragung für ein reines Online Angebot, die den Besonderheiten, die für die Ausrichtung von öffentlich-rechtlichen Inhalten auf eine junge Zielgruppe nötig sind, Rechnung trägt (§ 33 MStV - Jugendangebot (zuvor § 11g RStV)). Für funk werden im öffentlich-rechtlichen Kosmos erstmals Inhalte produziert, die speziell für soziale Netzwerke wie YouTube, Instagram, Facebook, Snapchat und TikTok konzipiert sind. Zusätzlich sind alle Inhalte von funk auch auf funk.net verfügbar.

An der Erstellung unserer Formate sind viele unterschiedliche Personen beteiligt. funk erwirbt in der Regel von allen Beteiligten exklusive Nutzungsrechte für die geschaffenen Inhalte. In Einzelfällen und bei der Verwendung von Fremdmaterial (z.B. aus Stock Archiven oder bei Musik) können Rechtebeschränkungen gelten.

Alle funk-Inhalte sind urheberrechtlich geschützt, d.h. die Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung unserer Inhalte - auch auszugsweise - bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Auf Drittplattformen verfolgen wir Urheberrechtsverletzungen mithilfe der gängigen Rights Management Tools. Dabei werden wir von einem externen Dienstleister unterstützt. Die Prozesse sind zum Teil automatisiert, so z.B. wenn längere Ausschnitte aus unseren Videos verwendet werden. Durch die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen stellen wir sicher, dass unsere Inhalte in ihren zugehörigen Social Media Kanälen genutzt werden, die Inhalte werbefrei bleiben und in den Kommentarspalten unter unseren Videos eine Moderation stattfindet.

Wir freuen uns über Feedback zu unseren Formaten. Auch Kritik an unseren Inhalten ist ausdrücklich willkommen. Bitte achte aber auf eine sachliche Auseinandersetzung und verzichte auf Beleidigungen und ähnliches.

Wenn Du Ausschnitte aus unseren Videos nutzen willst und dafür keine Nutzungsgenehmigung hast, solltest Du Dich mit den in Deutschland geltenden Regelungen des Zitatrechts (§ 51 UrhG) vertraut machen. Danach sind Zitate nur in dem Umfang zulässig, der für eine inhaltliche Auseinandersetzung unbedingt notwendig ist. In der Regel ist daher allenfalls die Verwendung kurzer Ausschnitte erlaubt. Zwar führt auch eine etwas weitergehende Nutzung bei uns nicht zwangsläufig zur Sperrung. Wenn Du Ausschnitte aus unseren Videos aber einfach kopierst, vor laufender Kamera bloß anschaust oder zur Illustrierung Deiner eigenen Inhalte nutzt, kann es zu einer Sperrung kommen. Achte außerdem darauf, dass Du bei allen Zitaten immer eine vollständige Quellenangabe einfügst.

Wenn du unsere Videos für den Schulunterricht oder sonstige Lehrveranstaltungen nutzen willst, prüfe bitte zunächst die Möglichkeiten einer Verlinkung oder des Embeddings (siehe nächster Absatz). Eine Nutzung zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen ist zu nicht kommerziellen Zwecken außerdem nach den Regelungen des § 60a UrhG möglich.

Nutzungsanfragen zu unseren Videos versuchen wir zeitnah zu beantworten. Wenn eine Lizenzierung möglich ist, erfolgt die Abwicklung über die kommerziellen Tochtergesellschaften von ARD & ZDF. Nach § 40 MStV sind marktkonforme Bedingungen zu vereinbaren.

Ein Embedding von funk-Videos auf anderen Webseiten, d.h. das Einbinden des Video-Players mit unserem nativen Video auf deiner Seite, ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass das genutzte Video als funk-Video identifizierbar bleibt, nicht verändert oder gekürzt wird und die Darstellung werbefrei ist.

Eingebettete funk-Videos dürfen nicht durch Werbung unterbrochen werden. Auch die Verwendung sonstiger online-typischer Werbeformen, z.B. Pre-Roll- oder Post-Roll-Darstellungen, Splitscreens oder Bannerwerbung sind im Umfeld unserer Videos unzulässig.

Eine Einbettung von funk-Videos in einem Kontext, der gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt, insbesondere in ehrverletzendem, gewaltverherrlichendem, rassistischem, verleumderischem, pornographischem oder sonst wie jugendgefährdendem Kontext, ist ebenfalls unzulässig.

Soweit Dritte Ansprüche aufgrund des „Embedding“ geltend machen, haftet funk nicht.

Du möchtest dich in deiner Abschlussarbeit oder einer Präsentation für Schule oder Uni funk als Thema widmen? Hier findest du nützliche Informationen, Studien und Interviews zu funk:

(Diese Aufzählung stellt nur eine Auswahl dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität).

Bitte kontaktiere einzelne Formate für Interview-Anfragen nicht direkt - aufgrund der hohen Nachrichtendichte ist eine Berücksichtigung aller Anfragen leider nicht möglich.

Wir freuen uns, dass die Inhalte von funk seit Oktober 2020 auch über die Mediatheken abgerufen werden können, um möglichst viele Menschen mit den Inhalten von funk zu erreichen. Die Mediatheken stellen neben der funk WebApp eine zusätzliche Möglichkeit dar, funk-Inhalte unabhängig von Drittplattformen wie YouTube anzuschauen.
Sowohl in der ARD- als in der ZDF-Mediathek sind die identischen Inhalte von funk verfügbar. Die Nutzung der Mediatheken ist für unterschiedliche Geräte, u.a. auch für TVs optimiert. Deshalb werden im ersten Schritt alle Formate von funk in die Mediatheken integriert, die optimal im Querformat (16:9) über alle Ausspielwege hinweg rezipiert werden können. Die Gesamtheit aller funk-Formate ist auf funk.net zu finden.

Die Fire-TV-App von funk ist seit April 2023 nicht mehr aktiv. Die App hatte eine sehr geringe Nutzung, wir haben über diesen Weg also vergleichsweise wenig Menschen mit unseren Inhalten erreicht. Daher haben wir uns dazu entschieden, die App in Zukunft nicht mehr zu bespielen. Unsere funk-Inhalte findet ihr weiterhin hier: